Fristklar für Elektrische Geräte (ortsveränderlich)
DGUV V3 Prüfung: Fristen und Prüfprotokolle für Elektrogeräte verwalten
Bohrmaschine, Verlängerungskabel, Kaffeemaschine: Alles mit Stecker muss nach DGUV Vorschrift 3 wiederkehrend geprüft werden, meist einmal im Jahr durch eine Elektrofachkraft oder einen Prüfdienst. Die Prüfung selbst ist ein Termin. Das Problem ist das Jahr dazwischen: Welche Geräte gibt es, welche sind neu dazugekommen, wann ist die nächste Prüfung fällig, und wo liegt das Protokoll vom letzten Mal?
Fristklar ist für Betriebe gedacht, die prüfen lassen. Es führt den Gerätebestand, erinnert vor der Fälligkeit und bewahrt die Protokolle auf. Die Messung macht Ihr Prüfer mit seiner eigenen Prüfsoftware.
Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick
Richtwert: alle 12 Monate · Regelwerk: DGUV Vorschrift 3
Richtwert je nach Einsatz: ca. 6 Monate auf Baustellen/in Werkstätten, bis 24 Monate im Büro.
Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
So läuft es in Fristklar
- 1
Geräte erfassen
Jedes prüfpflichtige Gerät bekommt einen Eintrag, am besten mit der Nummer von der Prüfplakette. Hat Ihr Prüfer eine Geräteliste, lässt sie sich als Excel-Datei übernehmen.
- 2
Prüfung erfassen
Nach dem Prüftermin tragen Sie Datum und Ergebnis ein und laden das Protokoll hoch. Ein Sammelprotokoll des Prüfers legen Sie bei den betroffenen Geräten ab.
- 3
Erinnerung bekommen
Fristklar erinnert per E-Mail, bevor die nächste Prüfung fällig ist. So steht der Prüfdienst rechtzeitig wieder auf dem Plan.
- 4
Nachweis vorzeigen
Fragt die Berufsgenossenschaft oder der Versicherer nach der Elektroprüfung, zeigen Sie den Prüfbericht mit allen Geräten, Terminen und Protokollen.
Was bei der Elektroprüfung zu beachten ist
- Unterschiedliche Fristen: Geräte auf der Baustelle werden öfter geprüft als die Kaffeemaschine im Büro. In Fristklar hat jedes Gerät sein eigenes Intervall.
- Ortsfeste Anlagen: Die Elektroinstallation des Gebäudes ist eine eigene Kategorie mit eigenem Richtwert.
- Neue Geräte: Was neu gekauft wird, legen Sie sofort an, mit der Fälligkeit für die erste Prüfung. Dann steht es beim nächsten Prüftermin auf der Liste.
Was Fristklar nicht übernimmt
- Fristklar misst nichts und erstellt keine Prüfprotokolle nach DIN VDE 0701-0702. Das ist Aufgabe der Prüfsoftware Ihres Prüfers.
- Es gibt keinen Scanner für Prüfplaketten und keine QR-Codes.
- Für Elektrobetriebe, die selbst prüfen und viele Kundengeräte dokumentieren, ist eine Prüfsoftware mit Anbindung ans Messgerät die bessere Wahl.
Zum Nachlesen
- Ratgeber: Elektrogeräte prüfen nach DGUV Vorschrift 3: Fristen, Ablauf, Nachweis
- Kostenlose Vorlage: Prüfprotokoll Elektrogeräte (DGUV V3) (PDF und Excel)
Häufige Fragen
Wie oft ist die DGUV V3 Prüfung fällig?
Für ortsveränderliche Geräte ist in gemischten Betrieben ein Rhythmus von zwölf Monaten üblich; auf Baustellen und in Werkstätten eher drei bis sechs Monate, im Büro bis zu 24 Monate. Verbindlich ist die Frist aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Reicht die Prüfplakette als Nachweis?
Nein. Die Plakette hilft im Alltag, der Nachweis ist das Prüfprotokoll mit den Messwerten. In Fristklar hängt es am Gerät.
Kann Fristklar die Prüfung selbst durchführen?
Nein. Fristklar ist ein Organisationswerkzeug. Geprüft wird von einer Elektrofachkraft oder einer elektrotechnisch unterwiesenen Person unter deren Aufsicht, mit geeignetem Prüfgerät.
Was kostet das?
Ab 19 € im Monat zzgl. USt. für bis zu 75 Anlagen, alle Arbeitsmittel des Betriebs zusammen. 30 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Fristklar ausprobieren
30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte und ohne Verkaufsgespräch. Der Test endet von selbst.
Fristklar ist ein Organisationswerkzeug. Es prüft nichts selbst und ersetzt weder die Prüfung durch befähigte Personen noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.