Prüfpflichten im Betrieb: Welche Prüffristen für welches Arbeitsmittel gelten

Ein typischer Handwerksbetrieb mit zehn Leuten hat 20 bis 40 wiederkehrende Prüfpflichten – und die wenigsten Inhaber könnten sie aus dem Stand aufzählen. Grundlage ist § 14 der Betriebssicherheitsverordnung: Arbeitsmittel, die Schäden verursachen können, müssen wiederkehrend geprüft werden. Wie oft und durch wen, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung – die Regelwerke der DGUV, die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und einschlägige Normen liefern dafür die üblichen Richtwerte.

Diese Seite ist die Landkarte: Sie zeigt, welche Kategorien in fast jedem Betrieb vorkommen, wie oft sie üblicherweise geprüft werden und wer prüfen darf. Für jede Kategorie gibt es einen eigenen Ratgeber mit Details.

Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick

Kein pauschaler Richtwert – die Frist hängt vom Einzelfall ab

Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.

Wer darf prüfen?

Das hängt von der Kategorie ab. Vieles darf eine „zur Prüfung befähigte Person“ aus dem eigenen Betrieb übernehmen (Leitern, Regale-Sichtkontrolle, Anschlagmittel, PSA), anderes braucht eine Elektrofachkraft (DGUV V3), einen Sachkundigen (Feuerlöscher, Tore, Krane, Stapler) oder eine zugelassene Überwachungsstelle wie TÜV oder DEKRA (größere Druckbehälter). Faustregel: Je höher das Gefährdungspotenzial, desto höher die geforderte Qualifikation.

Wie oft muss geprüft werden?

Die üblichen Richtwerte im Überblick: Leitern und Tritte 12 Monate (DGUV Information 208-016) · ortsveränderliche Elektrogeräte 12 Monate, je nach Einsatz 6 bis 24 (DGUV Vorschrift 3) · ortsfeste elektrische Anlagen 48 Monate (DGUV Vorschrift 3) · Regale 12 Monate Experteninspektion plus wöchentliche Sichtkontrolle (DIN EN 15635) · Feuerlöscher 24 Monate (ASR A2.2, DIN 14406-4) · kraftbetätigte Tore und Türen 12 Monate (ASR A1.7) · Stapler und Flurförderzeuge 12 Monate (DGUV Vorschrift 68) · Krane und Hebezeuge 12 Monate (DGUV Vorschrift 52/54) · Anschlagmittel 12 Monate (DGUV Regel 100-500) · PSA gegen Absturz 12 Monate (DGUV Regel 112-198) · Firmenfahrzeuge 12 Monate UVV (DGUV Vorschrift 70) · Druckbehälter und Kompressoren je nach Prüfgruppe (BetrSichV Anhang 2). Alle Werte sind unverbindliche Orientierung – verbindlich ist Ihre Gefährdungsbeurteilung.

Dokumentation: Ohne Nachweis zählt die Prüfung nicht

Zwei Dinge müssen Sie jederzeit vorlegen können: ein Verzeichnis aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel mit Prüfterminen und je Prüfung einen Nachweis (Protokoll, Prüfbuch oder Bescheid). Ohne das Verzeichnis wissen Sie selbst nicht, was fällig ist; ohne die Nachweise zählt die Prüfung gegenüber Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und Versicherung nicht. Eine kostenlose Prüffristen-Übersicht zum Ausfüllen finden Sie bei unseren Vorlagen.

Typische Fehler aus der Praxis

  • „Wir haben keine Prüfpflichten“ – jede Bohrmaschine, jede Leiter und jeder Feuerlöscher ist eine.
  • Die Fristen stehen nur im Kopf des Chefs oder in einer Excel-Liste, die niemand öffnet.
  • Fristen werden von der Prüfplakette abgelesen statt aus einem Verzeichnis – fehlt die Plakette, fehlt die Frist.
  • Firmenfahrzeuge, Anschlagmittel und Kompressoren werden vergessen, weil sie „nicht wie Arbeitsmittel aussehen“.

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Häufige Fragen

Wer ist im Betrieb für die Prüfungen verantwortlich?

Der Unternehmer bzw. die Geschäftsführung. Die Durchführung lässt sich delegieren (an befähigte Personen, Dienstleister, Sifa), die Verantwortung nicht. Deshalb lohnt sich ein zentrales Verzeichnis, aus dem der Verantwortliche jederzeit den Stand ablesen kann.

Was passiert bei einer Kontrolle ohne Nachweise?

Je nach Fall Auflagen, Bußgelder nach BetrSichV und – im Schadensfall entscheidend – Probleme mit der Versicherung und persönliche Haftungsrisiken. Der Nachweis ist das Einzige, was zählt: Eine durchgeführte, aber nicht dokumentierte Prüfung ist rechtlich so gut wie keine.

Wie fange ich an, wenn bisher nichts dokumentiert ist?

Bestandsaufnahme: alle Arbeitsmittel mit Inventarnummer und Standort aufschreiben und einer Kategorie zuordnen. Dann je Kategorie den Richtwert eintragen, in der Gefährdungsbeurteilung bestätigen oder anpassen, und die erste Prüfrunde terminieren. Ein typischer 10-Personen-Betrieb braucht dafür einen Nachmittag.

Nie wieder eine Prüffrist verpassen

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Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.

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