Elektrogeräte prüfen nach DGUV Vorschrift 3: Fristen, Ablauf, Nachweis

Bohrmaschine, Verlängerungskabel, Kaffeemaschine in der Teeküche: Alles, was einen Stecker hat und im Betrieb benutzt wird, ist ein „ortsveränderliches elektrisches Betriebsmittel“ – und muss wiederkehrend geprüft werden. Grundlage sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3); gemessen wird nach DIN VDE 0701-0702.

Für kleine Betriebe ist das die Prüfpflicht mit den meisten Einzelgeräten: Schon eine Werkstatt mit fünf Leuten kommt schnell auf 30 bis 50 prüfpflichtige Geräte.

Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick

Richtwert: alle 12 Monate · Regelwerk: DGUV Vorschrift 3

Richtwert je nach Einsatz: ca. 6 Monate auf Baustellen/in Werkstätten, bis 24 Monate im Büro.

Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.

Wer darf prüfen?

Prüfen darf eine Elektrofachkraft – oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, jeweils mit geeignetem Prüfgerät. Die meisten kleinen Betriebe beauftragen einen Prüfdienstleister, der einmal im Jahr kommt und alle Geräte an einem Termin durchmisst.

Wie oft muss geprüft werden?

In der Praxis hat sich für gemischte Betriebe ein 12-Monats-Rhythmus etabliert. Die DGUV Vorschrift 3 arbeitet mit Richtwerten, die von Einsatzort und Fehlerquote abhängen: In Büros mit geringer Beanspruchung sind bis zu 24 Monate üblich, auf Baustellen und in Werkstätten eher 3 bis 6 Monate. Was für Ihren Betrieb gilt, legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest.

Dokumentation: Ohne Nachweis zählt die Prüfung nicht

Zu jeder Prüfung gehört ein Prüfprotokoll mit den Messwerten – die Plakette am Gerät allein reicht als Nachweis nicht. Führen Sie eine Bestandsliste mit Inventarnummern, damit klar ist, welches Gerät wann geprüft wurde und wann es wieder fällig ist. Nach diesem Nachweis fragen Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht bei Kontrollen zuerst – und die Versicherung im Schadensfall.

Typische Fehler aus der Praxis

  • Privat mitgebrachte Geräte (Radio, Wasserkocher, Ventilator) werden vergessen – prüfpflichtig sind sie trotzdem, sobald sie im Betrieb laufen.
  • Verlängerungskabel, Kabeltrommeln und Mehrfachsteckdosen werden übersehen – gerade sie fallen am häufigsten durch.
  • Die Prüfung wird gemacht, aber niemand notiert, wann die nächste fällig ist – zwei Jahre später fehlt der Anschlussnachweis.
  • Neu gekaufte Geräte tauchen nie in der Bestandsliste auf und laufen jahrelang ungeprüft.

Häufige Fragen

Gilt die Prüfpflicht auch für private Geräte von Mitarbeitern?

Ja. Sobald ein Gerät im Betrieb verwendet wird, sind Sie als Arbeitgeber für dessen Sicherheit verantwortlich – egal, wem es gehört. Viele Betriebe regeln deshalb, dass private Geräte entweder mitgeprüft oder nicht angeschlossen werden.

Was kostet die DGUV-V3-Prüfung?

Bei Prüfdienstleistern sind je nach Region und Menge grob 1 bis 5 Euro pro Gerät üblich, plus Anfahrt. Für einen kleinen Betrieb mit 50 Geräten ist das ein überschaubarer jährlicher Posten – deutlich billiger als ein einziger Haftungsfall.

Reicht die Prüfplakette als Nachweis?

Nein. Die Plakette hilft im Alltag, ersetzt aber nicht das Prüfprotokoll mit Messwerten. Bewahren Sie die Protokolle geordnet auf – digital ist ausdrücklich zulässig.

Nie wieder eine Prüffrist verpassen

Fristklar erinnert Ihren Betrieb automatisch an jede fällige Prüfung – und legt alle Prüfnachweise geordnet ab, damit Sie beim nächsten Audit nicht suchen müssen.

Keine Kreditkarte · kein Verkaufsgespräch · Hosting in Deutschland

Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.

Weitere Ratgeber