PSA gegen Absturz prüfen: die jährliche Sachkundigenprüfung
Bei persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz hängt im Wortsinn ein Leben am Material: Auffanggurte, Verbindungsmittel mit Falldämpfer und Höhensicherungsgeräte altern, auch wenn sie nie belastet wurden. Die DGUV Regel 112-198 verlangt deshalb eine regelmäßige Prüfung durch einen Sachkundigen – zusätzlich zur Sichtkontrolle durch den Benutzer vor jedem Einsatz.
Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick
Richtwert: alle 12 Monate · Regelwerk: DGUV Regel 112-198
Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Wer darf prüfen?
Ein Sachkundiger für PSA gegen Absturz – die Qualifikation erwirbt man in Schulungen, häufig direkt beim Hersteller. Viele Betriebe geben die Ausrüstung einmal im Jahr gesammelt zur Prüfung oder lassen den Sachkundigen ins Haus kommen.
Wie oft muss geprüft werden?
Mindestens alle 12 Monate. Nach einer Sturzbelastung gilt: sofort aus dem Verkehr ziehen und komplett prüfen lassen – meist ist die Ausrüstung danach zu ersetzen. Zusätzlich begrenzen die Hersteller die Gesamtlebensdauer (üblich sind 6 bis 10 Jahre ab Herstellung, je nach Produkt).
Dokumentation: Ohne Nachweis zählt die Prüfung nicht
Jedes Teil braucht eine eindeutige Zuordnung über die Seriennummer: Prüfkarte oder -liste mit Kaufdatum, Datum der ersten Benutzung, Prüfdaten und Befund. Ohne Seriennummern-Zuordnung lässt sich im Ernstfall nicht nachweisen, dass genau dieser Gurt geprüft war.
Typische Fehler aus der Praxis
- Ein Gurt wird nach einem abgefangenen Sturz weiterverwendet – er ist danach nicht mehr sicher, auch wenn er unversehrt aussieht.
- Die Prüfung erfolgt „pauschal für die Kiste“, ohne Zuordnung über Seriennummern.
- Die maximale Lebensdauer des Herstellers ist überschritten, aber „der Gurt sieht noch gut aus“.
- PSA wird feucht im Fahrzeug oder in der Sonne gelagert und altert dadurch deutlich schneller.
Häufige Fragen
Wer darf PSA gegen Absturz prüfen?
Ein Sachkundiger mit entsprechender Schulung – oft beim Hersteller erworben und produktbezogen. Der Anwender selbst führt zusätzlich vor jeder Benutzung eine Sichtkontrolle durch, ersetzt damit aber nicht die jährliche Prüfung.
Was passiert nach einem Sturz in den Gurt?
Die komplette beteiligte Ausrüstung (Gurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer) sofort aussondern und dem Sachkundigen vorlegen. Falldämpfer sind nach Auslösung immer zu ersetzen.
Wie lange ist PSA gegen Absturz haltbar?
Das legt der Hersteller fest – üblich sind 6 bis 10 Jahre ab Herstellungsdatum bei korrekter Lagerung, unabhängig davon, wie oft die Ausrüstung benutzt wurde.
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Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.