Regalprüfung nach DIN EN 15635: Sichtkontrolle und jährliche Inspektion
Ein kurzer Rempler mit dem Stapler, eine verbogene Stütze – und das Regal trägt nur noch einen Bruchteil seiner Last, ohne dass man es ihm ansieht. Deshalb verlangt die DIN EN 15635 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung eine systematische Kontrolle von Regalen und Lagereinrichtungen.
Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick
Richtwert: alle 12 Monate · Regelwerk: DIN EN 15635
Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Wer darf prüfen?
Die Norm sieht zwei Ebenen vor: regelmäßige Sichtkontrollen durch eine benannte Person im eigenen Haus (z. B. Lagerverantwortlicher) – und mindestens einmal im Jahr eine Inspektion durch eine fachkundige Person, den „Regalinspekteur“. Das ist häufig ein externer Dienstleister oder der Regalhersteller.
Wie oft muss geprüft werden?
Üblich sind wöchentliche Sichtkontrollen im laufenden Betrieb und die Experteninspektion im 12-Monats-Abstand. Schäden werden nach dem Ampelschema eingestuft: Grün = beobachten, Orange = zeitnah instand setzen und Last reduzieren, Rot = sofort entlasten und sperren.
Dokumentation: Ohne Nachweis zählt die Prüfung nicht
Zur Inspektion gehört ein schriftlicher Bericht mit den festgestellten Schäden und ihrer Einstufung; auch die Behebung sollten Sie dokumentieren. Prüfen Sie außerdem, dass an jedem Regal die Belastungsschilder (Fach- und Feldlast) vorhanden und lesbar sind – deren Fehlen ist einer der häufigsten Beanstandungspunkte.
Typische Fehler aus der Praxis
- Eine angefahrene Stütze wird „erstmal beobachtet“, statt das Feld zu entlasten.
- Belastungsschilder fehlen oder sind nach einem Umbau nicht mehr aktuell.
- Nur das große Palettenregal wird inspiziert – Fachbodenregale in Werkstatt und Büro-Archiv gehören auch dazu.
- Niemand ist schriftlich benannt, wer die regelmäßige Sichtkontrolle macht – also macht sie niemand.
Häufige Fragen
Gilt das auch für kleine Betriebe ohne Hochregallager?
Ja. Die Pflicht hängt nicht an der Größe, sondern daran, dass Lagereinrichtungen gewerblich genutzt werden. Auch das Fachbodenregal im Ersatzteillager fällt darunter – der Aufwand ist dort natürlich viel kleiner.
Wer darf die jährliche Inspektion durchführen?
Eine fachkundige Person mit Kenntnissen der DIN EN 15635 und der Regalsysteme – in der Praxis meist ein geschulter Regalinspekteur vom Hersteller oder einem Prüfdienstleister. Die wöchentliche Sichtkontrolle dürfen Sie intern erledigen.
Was mache ich bei einem roten Schaden?
Das betroffene Feld sofort entlasten und absperren, erst nach fachgerechter Instandsetzung wieder beladen. Verbogene Teile werden getauscht, nicht gerichtet – gerichtetes Material verliert seine Tragfähigkeit.
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Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.