UVV-Prüfung für Stapler: die jährliche Pflicht nach DGUV Vorschrift 68
Gabelstapler, elektrische Niederhubwagen („Ameisen“) und Mitgänger-Flurförderzeuge müssen nach § 37 der DGUV Vorschrift 68 regelmäßig auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden – die klassische „UVV-Prüfung“ mit der Plakette am Fahrzeug.
Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick
Richtwert: alle 12 Monate · Regelwerk: DGUV Vorschrift 68
Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Wer darf prüfen?
Eine befähigte Person mit Fachkenntnissen für Flurförderzeuge – üblicherweise der Servicetechniker des Herstellers oder Händlers. Viele Betriebe legen die UVV-Prüfung auf denselben Termin wie die Wartung.
Wie oft muss geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich; nach Unfällen, größeren Reparaturen oder Umbauten (z. B. neue Anbaugeräte) zusätzlich. Bei intensivem Mehrschichtbetrieb kann die Gefährdungsbeurteilung kürzere Abstände ergeben.
Dokumentation: Ohne Nachweis zählt die Prüfung nicht
Das Prüfprotokoll je Fahrzeug gehört geordnet abgelegt – die Plakette allein weist nichts nach. Denken Sie an die zweite Dokumentationspflicht rund um Stapler: Fahrerausweise und die jährliche Unterweisung der Fahrer. Nach beidem fragt die Berufsgenossenschaft regelmäßig zusammen mit den UVV-Nachweisen.
Typische Fehler aus der Praxis
- Bei Miet- und Leasing-Staplern ist ungeklärt, wer die UVV-Prüfung organisiert – am Ende macht sie niemand (verantwortlich bleibt der Betreiber!).
- Die elektrische „Ameise“ gilt gefühlt nicht als Stapler und fällt durchs Raster – prüfpflichtig ist sie trotzdem.
- Die Plakette klebt am Fahrzeug, aber das Protokoll ist unauffindbar.
- Anbaugeräte wie Klammern oder Drehgeräte werden bei der Prüfung nicht mit erfasst.
Häufige Fragen
Brauchen Handhubwagen auch eine UVV-Prüfung?
Rein manuelle Handhubwagen ohne Motor fallen nicht unter die Prüfpflicht für Flurförderzeuge – instand gehalten und auf Schäden kontrolliert werden müssen sie als Arbeitsmittel trotzdem.
Wer ist bei Leasing-Staplern verantwortlich?
Der Betreiber – also Sie. Oft ist die UVV-Prüfung im Full-Service-Vertrag enthalten; prüfen Sie das im Vertrag nach und lassen Sie sich die Protokolle jedes Jahr geben.
Wer darf Stapler fahren?
Mindestens 18 Jahre, nachgewiesene Ausbildung (Staplerschein), schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer und jährliche Unterweisung. Das ist von der UVV-Prüfung unabhängig, wird aber bei denselben Kontrollen abgefragt.
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Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.