Kraftbetätigte Tore und Türen prüfen: Was die ASR A1.7 verlangt
Ein Sektionaltor wiegt mehrere hundert Kilo, ein Federbruch macht es unkontrollierbar, und Lichtschranken versagen unbemerkt: Kraftbetätigte Tore und Türen bergen Quetsch- und Absturzgefahren, die man ihnen im Alltag nicht ansieht. Die ASR A1.7 und die Betriebssicherheitsverordnung verlangen deshalb regelmäßige Prüfungen durch Sachkundige.
Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick
Richtwert: alle 12 Monate · Regelwerk: ASR A1.7
Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Wer darf prüfen?
Ein Sachkundiger für Tore – in der Praxis der Kundendienst des Torherstellers oder ein Tor-Fachbetrieb. Zur Prüfung gehören ausdrücklich die Sicherheitseinrichtungen: Lichtschranken, Schaltleisten, Fangvorrichtungen gegen Absturz, Notentriegelung.
Wie oft muss geprüft werden?
Als Faustregel gilt: mindestens einmal jährlich, zusätzlich nach jeder größeren Instandsetzung. Die ASR A1.7 verlangt Prüfungen „in regelmäßigen Abständen“ nach Herstellerangaben und Gefährdungsbeurteilung – der Jahresrhythmus ist gängige Praxis.
Dokumentation: Ohne Nachweis zählt die Prüfung nicht
Für jedes Tor gehört ein Prüfbuch in den Betrieb – nicht in den Aktenschrank des Torbauers. Dokumentiert werden Prüfdatum, Befund, festgestellte Mängel und deren Behebung. Bei einem Unfall ist das Prüfbuch das erste Dokument, nach dem gefragt wird.
Typische Fehler aus der Praxis
- Nur das große Hallentor hat einen Wartungsvertrag – die automatische Eingangstür und das Rolltor am Lager fehlen.
- Wartung wird mit Prüfung verwechselt: Schmieren und Einstellen ersetzt nicht den dokumentierten Sicherheitscheck (beides lässt sich aber gut kombinieren).
- Das Prüfbuch liegt beim Dienstleister und ist bei der BG-Kontrolle nicht greifbar.
- Nach einem Anfahrschaden wird das Tor weiterbenutzt, ohne die Sicherheitseinrichtungen prüfen zu lassen.
Häufige Fragen
Gilt die Prüfpflicht auch für normale Türen?
Nein – sie gilt für kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster, also alles mit Antrieb. Für Fluchttüren und Feststellanlagen gelten allerdings eigene Regeln, die Sie ebenfalls im Blick haben sollten.
Ist die jährliche Prüfung gesetzlich zwingend?
Die ASR A1.7 nennt keine starre Frist, sondern verweist auf Herstellerangaben und Ihre Gefährdungsbeurteilung. Der Jahresrhythmus hat sich als Standard etabliert – wer davon abweicht, sollte das begründen können.
Was ist mit dem Garagentor am Privathaus des Chefs?
Rein private Tore fallen nicht unter die Arbeitsstättenregeln. Sobald ein Tor betrieblich genutzt wird – etwa am privaten Lager der Firma – gilt die Prüfpflicht.
Nie wieder eine Prüffrist verpassen
Fristklar erinnert Ihren Betrieb automatisch an jede fällige Prüfung – und legt alle Prüfnachweise geordnet ab, damit Sie beim nächsten Audit nicht suchen müssen.
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Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.