Krane und Hebezeuge prüfen: UVV-Fristen nach DGUV Vorschrift 52
Der Schwenkkran an der Werkbank, der Elektrokettenzug über der Montagegrube, der Portalkran im Hof: Krane und Hebezeuge müssen nach DGUV Vorschrift 52 (bzw. 54 für Winden und Hubgeräte) regelmäßig geprüft werden. Dazu kommen die Anschlagmittel – Ketten, Seile, Hebebänder – die oft übersehen werden.
Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick
Richtwert: alle 12 Monate · Regelwerk: DGUV Vorschrift 52/54
Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Wer darf prüfen?
Die wiederkehrende Prüfung übernimmt eine befähigte Person (Sachkundiger), meist vom Hersteller- oder Wartungsdienst. Für bestimmte Kranarten – etwa Fahrzeug- und Turmdrehkrane – verlangt die DGUV Vorschrift 52 zusätzlich in mehrjährigen Abständen eine Prüfung durch ermächtigte Sachverständige.
Wie oft muss geprüft werden?
Faustregel: Krane und Hebezeuge mindestens einmal jährlich, Anschlagmittel ebenfalls mindestens jährlich auf Ablegereife kontrollieren. Je nach Einsatz (Mehrschicht, aggressive Umgebung) verkürzen sich die Abstände über die Gefährdungsbeurteilung.
Dokumentation: Ohne Nachweis zählt die Prüfung nicht
Für Krane gehört ein Prüfbuch (Kranprüfbuch) geführt, in dem alle Prüfungen und Mängel stehen. Für Anschlagmittel bewährt sich eine einfache Kartei: jedes Teil mit Kennzeichnung, Kaufdatum und Prüfhistorie. Ausgemusterte („ablegereife“) Anschlagmittel sofort unbrauchbar machen, damit sie nicht zurück in den Umlauf geraten.
Typische Fehler aus der Praxis
- Der Kettenzug „gehört zur Maschine“ und taucht in keiner Prüfliste auf.
- Anschlagketten und Hebebänder werden jahrelang benutzt, ohne je auf Ablegereife geprüft zu werden.
- Das Kranprüfbuch geht beim Personalwechsel verloren – die Historie ist weg.
- Selbst gebaute Traversen ohne Kennzeichnung und Tragfähigkeitsangabe sind im Einsatz.
Häufige Fragen
Gilt die Prüfpflicht auch für den kleinen Kettenzug mit 500 kg?
Ja. Auch kleine Hebezeuge sind prüfpflichtig – gerade sie werden gern vergessen, weil sie „schon immer da hängen“.
Was bedeutet Ablegereife bei Anschlagmitteln?
Die Verschleißgrenze, ab der ein Anschlagmittel nicht mehr benutzt werden darf – z. B. gebrochene Litzen beim Seil, gelängte oder verbogene Kettenglieder, Schnitte im Hebeband. Solche Teile werden aussortiert und unbrauchbar gemacht.
Macht der TÜV die Kranprüfung?
Die jährliche Prüfung macht eine befähigte Person, das kann auch ein qualifizierter Wartungsdienst sein. Ermächtigte Sachverständige (z. B. von Prüforganisationen) sind nur für bestimmte Kranarten in größeren Abständen vorgeschrieben.
Nie wieder eine Prüffrist verpassen
Fristklar erinnert Ihren Betrieb automatisch an jede fällige Prüfung – und legt alle Prüfnachweise geordnet ab, damit Sie beim nächsten Audit nicht suchen müssen.
Keine Kreditkarte · kein Verkaufsgespräch · Hosting in Deutschland
Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.