Leitern und Tritte prüfen: Wie oft ist Pflicht – und wer darf das?
Stürze von Leitern gehören zu den häufigsten Arbeitsunfällen – entsprechend genau schauen Berufsgenossenschaften hin. Jede Anlegeleiter, Stehleiter, jeder Tritt und jede Plattformleiter im Betrieb muss deshalb regelmäßig auf ihren Zustand geprüft werden. Grundlage ist die Betriebssicherheitsverordnung; die DGUV Information 208-016 beschreibt, wie die Prüfung in der Praxis aussieht.
Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick
Richtwert: alle 12 Monate · Regelwerk: BetrSichV, DGUV Information 208-016
Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
Wer darf prüfen?
Eine „zur Prüfung befähigte Person“ – das kann ein eigener Mitarbeiter sein, der die nötigen Kenntnisse hat, etwa durch ein eintägiges Seminar (oft „Leiterbeauftragter“ genannt). Ein externer Sachverständiger ist für Leitern nicht nötig. Zusätzlich gilt: Wer eine Leiter benutzt, kontrolliert sie vorher kurz auf sichtbare Schäden.
Wie oft muss geprüft werden?
Üblich ist eine dokumentierte Sicht- und Funktionsprüfung einmal im Jahr. Werden Leitern stark beansprucht – etwa täglich auf der Baustelle – sind kürzere Abstände sinnvoll. Den verbindlichen Rhythmus legt Ihre Gefährdungsbeurteilung fest.
Dokumentation: Ohne Nachweis zählt die Prüfung nicht
Führen Sie ein Leiternverzeichnis: jede Leiter mit Inventarnummer, Standort, Prüfdatum, Ergebnis und nächstem Termin. An der Leiter selbst hat sich eine Prüfplakette oder ein Kontrollblatt bewährt. Beschädigte Leitern müssen sofort der Benutzung entzogen werden – deutlich markieren oder wegschließen.
Typische Fehler aus der Praxis
- Leitern haben keine Inventarnummern – bei der Kontrolle lässt sich kein Prüfnachweis zuordnen.
- Aussortierte, defekte Leitern bleiben „für den Notfall“ im Lager stehen und werden doch benutzt.
- Die Prüfung wird gewissenhaft gemacht, aber nirgends dokumentiert – vor der BG zählt nur, was nachweisbar ist.
- Neu gekaufte Leitern tauchen nie im Verzeichnis auf.
Häufige Fragen
Darf ich als Inhaber die Leitern selbst prüfen?
Ja, wenn Sie die Kenntnisse einer befähigten Person haben – die lassen sich in einem kurzen Seminar erwerben und mit handwerklicher Erfahrung untermauern. Wichtig ist, dass die Prüfung ernsthaft und dokumentiert stattfindet.
Was passiert mit Leitern, die durchfallen?
Entweder fachgerecht instand setzen lassen (nur mit Originalteilen des Herstellers) oder entsorgen. Bis dahin: eindeutig kennzeichnen und dem Zugriff entziehen, damit niemand sie „mal eben“ doch benutzt.
Müssen kleine Klapptritte auch geprüft werden?
Ja. Auch Tritte und Podestleitern sind Arbeitsmittel und fallen unter dieselbe Prüfpflicht – gerade von ihnen fällt man häufiger als gedacht.
Nie wieder eine Prüffrist verpassen
Fristklar erinnert Ihren Betrieb automatisch an jede fällige Prüfung – und legt alle Prüfnachweise geordnet ab, damit Sie beim nächsten Audit nicht suchen müssen.
Keine Kreditkarte · kein Verkaufsgespräch · Hosting in Deutschland
Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.