Druckbehälter und Kompressoren prüfen: Fristen nach BetrSichV

Der Druckluftbehälter am Werkstattkompressor ist eine überwachungsbedürftige Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Anders als bei Leitern oder Elektrogeräten gibt es hier keine einfache Jahresfrist: Die Prüfintervalle und der zulässige Prüfer hängen von der Prüfgruppe ab, die sich aus Druck und Volumen des Behälters ergibt (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4).

Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick

Kein pauschaler Richtwert – die Frist hängt vom Einzelfall ab · Regelwerk: BetrSichV Anhang 2

Frist hängt von der Prüfgruppe ab – bitte aus dem letzten Prüfbescheid übernehmen.

Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.

Wer darf prüfen?

Je nach Prüfgruppe eine befähigte Person (bei kleineren Behältern) oder eine zugelassene Überwachungsstelle wie TÜV oder DEKRA (bei größeren). Welche Stufe für Ihren Behälter gilt, steht üblicherweise im letzten Prüfbescheid oder lässt sich aus den Typenschild-Daten ableiten.

Wie oft muss geprüft werden?

Es gibt wiederkehrende äußere Prüfungen, innere Prüfungen und Festigkeitsprüfungen in unterschiedlichen, teils mehrjährigen Abständen – je nach Prüfgruppe. Der verlässlichste Weg für die Praxis: Übernehmen Sie die Fristen aus dem letzten Prüfbescheid und lassen Sie sich die nächste Fälligkeit dort bestätigen.

Dokumentation: Ohne Nachweis zählt die Prüfung nicht

Bewahren Sie alle Prüfbescheide dauerhaft auf und notieren Sie die Typenschild-Daten (Hersteller, Baujahr, Volumen, zulässiger Druck) in Ihrem Anlagenverzeichnis. Bei gebraucht gekauften Kompressoren unbedingt die Prüfhistorie vom Vorbesitzer einfordern.

Typische Fehler aus der Praxis

  • Der „kleine“ Werkstattkompressor gilt als nicht prüfpflichtig – ob das stimmt, entscheidet aber die Prüfgruppe, nicht das Bauchgefühl.
  • Kondenswasser wird nie abgelassen – der Behälter rostet von innen, was von außen niemand sieht.
  • Beim Gebrauchtkauf bleibt der Prüfbescheid beim Vorbesitzer, und niemand kennt die nächste Fälligkeit.
  • Das Sicherheitsventil wird bei der Wartung übergangen.

Häufige Fragen

Mein Kompressor hat nur einen 50-Liter-Kessel – ist der prüfpflichtig?

Das hängt vom Produkt aus Druck und Volumen ab (maßgeblich ist bar × Liter). Lassen Sie den Behälter einmalig von einer Fachfirma oder ZÜS einordnen – danach kennen Sie Prüfgruppe und Fristen verbindlich.

Wo finde ich die Prüfgruppe meines Behälters?

Im letzten Prüfbescheid – dort stehen auch die nächsten Fälligkeiten. Fehlt der Bescheid, lässt sich die Gruppe aus den Typenschild-Daten (zulässiger Druck, Volumen) bestimmen.

Was ist, wenn es nie einen Prüfbescheid gab?

Dann sollten Sie den Behälter zeitnah erstmalig prüfen und einordnen lassen. Ein ungeprüfter Druckbehälter ist im Schadensfall ein erhebliches Haftungsrisiko – und der Schaden bei einem Behälterversagen ist massiv.

Nie wieder eine Prüffrist verpassen

Fristklar erinnert Ihren Betrieb automatisch an jede fällige Prüfung – und legt alle Prüfnachweise geordnet ab, damit Sie beim nächsten Audit nicht suchen müssen.

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Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.

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