Fristklar für Krane und Hebezeuge
Software für die Prüfung von Hebezeugen: Krane, Kettenzüge und Anschlagmittel fristgerecht prüfen lassen
Hebezeuge gehören zu den Arbeitsmitteln mit den strengsten Prüfpflichten: Krane und Kettenzüge mindestens jährlich durch einen Sachkundigen, Anschlagmittel wie Ketten, Seile und Hebebänder ebenfalls jährlich, dazu Sichtkontrollen vor jeder Benutzung. Wer Hebezeuge, Stapler und Anschlagmittel zusammen im Betrieb hat, verliert mit Zetteln und Prüfplaketten schnell den Überblick.
Fristklar führt alle Hebezeuge und Anschlagmittel in einer Liste mit Termin und Nachweis. Die Prüfung macht weiterhin Ihr Sachkundiger oder der Prüfdienst.
Üblicher Prüfrhythmus auf einen Blick
Richtwert: alle 12 Monate · Regelwerk: DGUV Vorschrift 52/54
Unverbindlicher Richtwert. Verbindlich sind die Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.
So läuft es in Fristklar
- 1
Hebezeuge und Anschlagmittel erfassen
Jeder Kran, jeder Kettenzug und jedes Anschlagmittel bekommt einen Eintrag mit Tragfähigkeit in der Bezeichnung, Standort und Prüfintervall.
- 2
Prüfung erfassen
Nach der Sachkundigenprüfung tragen Sie Datum, Ergebnis und Prüfer ein und laden den Eintrag aus dem Prüfbuch oder das Protokoll als PDF oder Foto hoch.
- 3
Erinnerung bekommen
Fristklar erinnert per E-Mail, bevor die nächste Prüfung fällig ist. So steht der Sachkundige rechtzeitig wieder auf dem Plan.
- 4
Nachweis vorzeigen
Bei der Begehung durch die Berufsgenossenschaft zeigen Sie den Prüfbericht mit allen Hebezeugen, Terminen und Nachweisen.
Was bei Hebezeugen und Anschlagmitteln zu beachten ist
- Zwei Kategorien, ein Überblick: Krane und Hebezeuge sind in Fristklar eine Kategorie, Anschlagmittel eine eigene. Beide stehen im selben Dashboard.
- Anschlagketten brauchen zusätzlich etwa alle drei Jahre eine Prüfung auf Rissfreiheit. Legen Sie dafür einen eigenen Eintrag mit eigenem Intervall an.
- Das Prüfbuch bleibt: Für Krane schreibt das Regelwerk ein Prüfbuch vor. Fristklar ersetzt es nicht, Sie legen die Seiten als PDF oder Foto an der Anlage ab.
Was Fristklar nicht übernimmt
- Fristklar prüft nichts und ersetzt weder den Sachkundigen noch den Sachverständigen.
- Es erstellt keine Prüfprotokolle und kein Prüfbuch.
- Es gibt keine Schnittstelle zum Prüfdienstleister. Die Protokolle laden Sie selbst hoch.
Zum Nachlesen
- Ratgeber: Krane und Hebezeuge prüfen: UVV-Fristen nach DGUV Vorschrift 52
- Kostenlose Vorlage: Prüffristen-Übersicht (PDF und Excel)
Häufige Fragen
Wie oft müssen Krane und Hebezeuge geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen (DGUV Vorschrift 52 für Krane, DGUV Vorschrift 54 für Winden und Hebezeuge), bei starker Beanspruchung öfter. Bestimmte Krane brauchen zusätzlich Prüfungen durch einen Sachverständigen. Den Rhythmus für Ihren Betrieb legt die Gefährdungsbeurteilung fest.
Wie oft werden Anschlagmittel geprüft?
Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen, Anschlagketten zusätzlich etwa alle drei Jahre auf Rissfreiheit (DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.8). Vor jeder Benutzung gehört eine Sichtkontrolle dazu.
Wer darf Hebezeuge prüfen?
Ein Sachkundiger, also jemand mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung: ein Mitarbeiter des Herstellers, ein Prüfdienst oder eine entsprechend befähigte Person im Betrieb. In Fristklar tragen Sie ein, wer geprüft hat.
Was kostet das?
Ab 19 € im Monat zzgl. USt. für bis zu 75 Anlagen, alle Arbeitsmittel des Betriebs zusammen. 30 Tage kostenlos testen, ohne Kreditkarte.
Fristklar ausprobieren
30 Tage kostenlos, ohne Kreditkarte und ohne Verkaufsgespräch. Der Test endet von selbst.
Fristklar ist ein Organisationswerkzeug. Es prüft nichts selbst und ersetzt weder die Prüfung durch befähigte Personen noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung.