Unternehmermodell: Arbeitsschutz selbst organisieren, Prüffristen im Griff behalten
Jeder Betrieb muss sich sicherheitstechnisch und betriebsärztlich betreuen lassen, so will es das Arbeitssicherheitsgesetz. Kleine Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können statt der Regelbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit das Unternehmermodell wählen, das die DGUV Vorschrift 2 vorsieht: Der Inhaber nimmt an Schulungen seiner Berufsgenossenschaft teil, übernimmt die Organisation des Arbeitsschutzes selbst und holt Fachleute nur noch bei Bedarf dazu.
Das spart Geld und hält die Verantwortung dort, wo sie ohnehin liegt. Es heißt aber auch: Niemand sonst erinnert Sie daran, wann Leitern, Elektrogeräte oder Regale wieder geprüft werden müssen. Dieser Beitrag zeigt, was Sie im Unternehmermodell konkret organisieren müssen.
Was das Unternehmermodell ist
Formal heißt es „alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ (Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2). Der Unternehmer oder die Unternehmerin besucht Motivations- und Informationsveranstaltungen der Berufsgenossenschaft, frischt das Wissen in Fortbildungen regelmäßig auf und erledigt die Grundbetreuung selbst: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Organisation der Prüfungen. Bei besonderen Anlässen, etwa neuen Maschinen, Umbauten oder nach Unfällen, muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein Betriebsarzt hinzugezogen werden. Ob Ihr Betrieb teilnehmen kann, wo die genaue Grenze liegt und welche Schulung dazugehört, erfahren Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft; die Angebote heißen je nach BG etwas anders.
Welche Prüfungen damit bei Ihnen landen
Mit dem Modell liegt die Organisation aller wiederkehrenden Prüfungen bei Ihnen: Elektrogeräte nach DGUV Vorschrift 3, Leitern und Tritte, Regale, Feuerlöscher, Tore, Stapler, Krane und Anschlagmittel, Druckbehälter, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Für jede Art legen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, wie oft geprüft wird, und beauftragen eine befähigte Person oder einen Prüfdienst. Die üblichen Richtwerte stehen in unserer Übersicht der Prüfpflichten. Vorgeschrieben ist kein bestimmtes Werkzeug, sondern dass keine Prüfung ausfällt und jeder Nachweis vorliegt.
Was Sie bei einer Begehung vorzeigen müssen
Bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht werden Sie nach drei Dingen gefragt: der Gefährdungsbeurteilung, den Unterweisungen und den Prüfnachweisen der Arbeitsmittel. Die Prüfnachweise müssen Sie nach § 14 der Betriebssicherheitsverordnung aufbewahren, mindestens bis zur nächsten Prüfung. Halten Sie dafür eine Liste aller prüfpflichtigen Arbeitsmittel mit letztem und nächstem Prüftermin bereit und legen Sie die Protokolle so ab, dass Sie sie je Gerät finden. Eine Excel-Liste reicht dafür, solange sie jemand pflegt; eine Prüffristen-Software nimmt Ihnen das Erinnern und Nachrechnen ab.
Typische Stolpersteine
- Die Schulung ist besucht, danach passiert nichts: Die Gefährdungsbeurteilung bleibt ein Ordner im Regal, und Prüffristen laufen unbemerkt ab.
- Neue Arbeitsmittel werden gekauft, aber nie in die Prüfliste aufgenommen.
- Die regelmäßige Fortbildung bei der Berufsgenossenschaft wird vergessen. Ohne sie erfüllen Sie die Voraussetzungen des Modells nicht mehr.
- Für die Elektroprüfung wird der Bekannte genommen, der „was mit Elektrik macht“, ohne Prüfgerät und ohne Protokoll.
- Prüfplaketten gelten als Nachweis. Ohne Protokoll zählt die Prüfung bei der Begehung nicht.
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Häufige Fragen
Für welche Betriebe gilt das Unternehmermodell?
Für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten, die die Grundbetreuung selbst übernehmen wollen und deren Berufsgenossenschaft das Modell anbietet. Die genaue Grenze, die Bezeichnung und die Schulungspflichten regelt jede BG in ihrer Umsetzung der DGUV Vorschrift 2.
Muss ich als Unternehmer die Prüfungen selbst machen?
Nein. Sie organisieren sie. Prüfen darf nur, wer dafür befähigt ist: für Elektrogeräte eine Elektrofachkraft, für Leitern eine befähigte Person, für Krane ein Sachkundiger. Oft ist das ein externer Prüfdienst.
Brauche ich dafür eine Software?
Nein. Vorgeschrieben sind die Prüfungen und ihre Nachweise, nicht das Werkzeug. Ab einigen Dutzend Arbeitsmitteln lohnt sich etwas, das von selbst erinnert, denn im Unternehmermodell erinnert Sie sonst niemand.
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Dieser Beitrag informiert allgemein über übliche Anforderungen und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.